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Videoüberwachung · 28. April 2026 · 6 Min Lesezeit

Videoüberwachung & DSGVO: Was erlaubt ist

Privatgrundstück, Betrieb oder Mehrparteienhaus – worauf Sie bei der rechtssicheren Installation von Kameras achten müssen.

Videoüberwachung & DSGVO: Was erlaubt ist

Videoüberwachung ist eines der wirksamsten Mittel gegen Einbruch und Vandalismus – aber auch eines der rechtlich heikelsten. Wer Kameras einsetzt, verarbeitet personenbezogene Daten und muss die DSGVO beachten. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Planung ist eine rechtssichere Überwachung problemlos möglich.

Der wichtigste Grundsatz: nur das eigene Grundstück

Kameras dürfen grundsätzlich nur das eigene Grundstück erfassen. Öffentliche Gehwege, Nachbargrundstücke oder die Straße dürfen nicht im Bild sein. Moderne Systeme lösen das über präzise Ausrichtung und sogenannte Privatzonen, die bestimmte Bildbereiche dauerhaft schwärzen.

Privatbereich vs. Gewerbe

Im rein privaten Bereich gelten weniger strenge Regeln, solange ausschließlich das eigene Grundstück gefilmt wird. Sobald Beschäftigte, Kunden oder öffentlich zugängliche Bereiche betroffen sind – etwa in einem Geschäft, Restaurant oder Betrieb – greifen zusätzliche Pflichten.

  • Hinweisschilder auf die Videoüberwachung vor dem erfassten Bereich
  • Klarer, dokumentierter Zweck (z. B. Einbruchschutz)
  • Begrenzte Speicherdauer – in der Regel 48 bis 72 Stunden
  • Zugriffsschutz und nachvollziehbare Berechtigungen
  • Bei Beschäftigten: Einbindung von Datenschutz und ggf. Betriebsrat

Speicherung: lokal statt Cloud

Wir setzen bewusst auf lokale, DSGVO-konforme Aufzeichnung. Die Daten verlassen Ihr Haus nicht und werden nach kurzer Zeit automatisch überschrieben. Das reduziert das rechtliche Risiko und schützt Ihre Privatsphäre – im Gegensatz zu vielen günstigen Cloud-Kameras, deren Daten auf ausländischen Servern landen.

Rechtssichere Videoüberwachung ist kein Hindernis – sie ist eine Frage der richtigen Planung und Ausrichtung.

So gehen wir vor

Wir planen jede Kameraposition so, dass sie maximale Sicherheit bei minimalem Eingriff in fremde Privatsphäre bietet, richten Privatzonen ein und konfigurieren eine angemessene Speicherdauer. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Beschilderung. So bekommen Sie ein System, das schützt – und dabei rechtlich auf der sicheren Seite ist.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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